Pflichten des Katzenbesitzers und der Katzenpension


Vor Aufnahme der Katze(n):

 

  1. Im gemeinsamen Gespräch, werden eventuelle Verhaltensauffälligkeiten, und vorgängige/aktuelle Erkrankungen sowie Behandlungen der Katze(n) besprochen. Diese werden im Vertrag dokumentiert. Die Katzenpension kann bei Verletzung dieser Pflichten keine Haftung für Schäden und Folgeschäden übernehmen.
  2. Bei akuter Erkrankung der Katze(n), können wir diese nicht in die Katzenpension aufnehmen.
  3. Wichtig ist es, dass die Katzen vor Aufnahme in die Katzenpension kastriert sind!
  4. Es ist ebenso erforderlich, dass die Katze(n) gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen, Leukos geimpft ist. Bei Freigängern muss noch zusätzlich gegen Tollwut geimpft werden. Deshalb muss auch der gültige Impfausweis bei Aufnahme der Katze(n) mitgebracht werden und muss für die Betreuungszeit in der Katzenpension verbleiben. Das Veterinäramt hält es sich vor, unangemeldet Stippvisiten durchzuführen und Impfausweise der Katze(n) zu prüfen. Deshalb ist es unumgänglich die Katze(n) zu impfen!
  5. Um auch andere Katze(n) in der Pension zu schützen ist eine aktuelle Floh- und Wurmbehandlung notwendig! Auch hier brauchen wir für diese Behandlungen einen aktuellen Tierärztlichen Nachweis. Die Katze kann sonst nicht aufgenommen werden oder wir behalten uns vor, den/der Katze(n) einen Flohschutz für 12 Euro und eine Wurmkur für 12 Euro zu verabreichen.
  6. Die Pensionskosten sind bei Aufnahme in die Katzenpension im voraus in bar und in voller Höhe für die gebuchte Zeit und evtl. Zusatzkosten zu leisten.
  7. Mündlich getroffene Vereinbarungen haben keine Gültigkeit! Sollten Wünsche oder Änderungen besprochen werden, dann werden diese im Vertrag vorher festgelegt und sind somit nur bei Schriftlicher Vereinbarung gültig.


Während der Pensionszeit

  1. Falls Ihre Katze(n) während des Pensionsaufenthaltes erkranken sollte(n), so wird die Tier Haustierpraxis Dr. med. vet. Morsey in Wershofen oder die Vertretende Haustierpraxis, notwendige Diagnostik und Behandlungen durchführen. Die hier entstehenden Kosten sind dann bei Abholung Ihrer Katzen in bar zu zahlen.
  2. Wir übernehmen keine Haftung für Erkrankungen oder Schäden, die die Katze(n) während des Aufenthaltes in der Pension oder auch nach der Betreuung bei uns bekommen könnte.
  3. Ihre Katze(n) werden ausschließlich in den Räumen der Katzenpension untergebracht. Aus versicherungstechnischen Gründen gewähren wir keinen Freilauf. Da alle möglichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen sind, übernehmen wir bei einem Ausbruch der Katze(n) keine Haftung.
  4. Wir verpflichten uns, Ihre Katze(n) nach bestem Wissen und verantwortungsvoll zu betreuen und zu versorgen!
  5. Sollten Sie ihre Katze(n) schon vor Buchungsende abholen, erfolgt keine Rückerstattung der Pensionskosten.


Nach der Pensionszeit

  1. Alle Räumlichkeiten werden nach dem Aufenthalt Ihrer Katze(n) gesäubert und nach Richtlinien von Tierarztpraxen und Tierheimen desinfiziert.
  2. Sollten Sie Ihre Katze(n) nach Ablauf des Pensionsvertrages -aus welchen Gründen auch immer - nicht abholen können, dann teilen Sie uns dies unverzüglich mit. Bei Verlängerung des Aufenthaltes in der Katzenpension verpflichten Sie sich, den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis zzgl. eventueller Mehrkosten, bei Abholung Ihrer Katze(n) in bar zu bezahlen.
  3. Nach Fristablauf von 6 Wochen, ohne Rückmeldung von dem Katzenbesitzer, sind wir berechtigt, über die Katze(n) im eigenen Ermessen zu verfügen.


Der Katzenpensionsvertrag kann hier als PDF-Datei ausgedruckt werden. Erst bei gegenseitiger Unterzeichnung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Durch die Bezahlung vor Aufnahme der Katze(n) wird die Buchung für beide Parteien verbindlich.


Genehmigung und Prüfung  der Katzenpension Casa de Tiago

gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBI, I S. 1207) in der derzeit gültigen Fassung, hat Herr Oliver Waschnewski die Erlaubnis zum Betrieb einer Katzenpension vom Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler erhalten.

Verantwortlich als tätige Person ist Herr Oliver Waschnewski.

Der Gesundheitszustand der Tiere ist täglich zu überprüfen.

Die in den §§ 2 und 2 a des Tierschutzgesetzes bzw. in den dazu erlassenen Leitlinien festgelegten Grundsätze der Haltung, Pflege und Ernährung der von uns gehaltenen Tier sind nach aktuellem Stand der Wissenschaft zu beachten.

Die Räumlichkeiten und Einrichtungen für die Haltung von Tieren müssen eine artgerechte Tierhaltung nach § 2 TierSchG erlauben. Eine verhaltensgerechte Unterbringung der Katzen wird in der Katzenpension Casa de Tiago gewährleistet.

 

Die Sachkunde für die Tierhaltung wurde in einem Fachgespräch bei der Vorortkontrolle am 10.04.2017 nachgewiesen.

Die Auflage für die Haltung und den Umgang mit den Tieren dienen der Schaffung der maximalen Sicherheit und Geborgenheit der Tiere und sind für deren Wohlbefinden zweckdienlich.

Deshalb muss von uns ein Tierbestandsbuch geführt werden, um eine aktuelle Übersicht über den Tierbestand und die durchgeführten Behandlungen und Pflegemaßnahmen zu haben.